Ab dem 19.05.2020 gelten aufgrund der CoronaSchutzVO NRW bei Hannes am HerD folgende Grundsätze:
1. Gästen wird ein Platz zugewiesen. Ein Rückstau von Gästen im Wartebereich ist zu vermeiden.
2. Gäste sowie Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion wird der Zutritt zum Gartenbistro verweigert, es sei denn bei Beschäftigten ist nach ärztlicher Abklärung eine Ausnahme möglich.
3. Gäste müssen sich nach Betreten der Gastronomie die Hände waschen bzw. bei Bedarf desinfizieren. Im Eingangsbereich steht Desinfektionsmittel für die Gäste bereit.
4. Kundenkontaktdaten der Gäste sowie Zeiträume des Aufenthaltes werden für jede Tischgruppe mittels auf den Tischen ausliegender Listen (einschließlich Einverständniserklärung zur Datenerhebung) zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung erhoben und unter Wahrung der Vertraulichkeit, gesichert für4 Wochen aufbewahrt und anschließend sicher vernichtet.
5. Zwischen den Tischen besteht mindestens 1,5 m Abstand. Ein Tischplan liegt vor.
6. Unmittelbar vor dem Bestell- und Abholbereich gibt es einen zusätzlichen Spuckschutz durch Plexiglas.
7. Im Zugangsbereich zu den Toiletten sind Abstandsmarkierungen angebracht.
8. Abfälle werden in kurzen Intervallen ordnungsgemäß entsorgt.
9. Alle Kontaktflächen wie Arbeitsflächen, Polster, Stühle, Tische, Speisekarten, Gewürzspender etc. werden nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gereinigt.
10. Sport- und Freizeitgeräte sind bis auf Weiteres gesperrt, es sei denn die Mindestabstände können eingehalten werden, wie beim Minigolf. Die Schläger werden, wie in Ziff. 9 beschrieben, nach jeder Benutzung gereinigt.
11. Geschirr und Gläser werden maschinell mit Temperaturen von mindestens 60 Grad Celsius gespült.
12. Beschäftigte mit Kontakt zu den Gästen (Service etc.) tragen eine Mund-Nase-Bedeckung. Diese muss bei Durchfeuchtung gewechselt werden. Nach jedem Abräumen von Speisengeschirr sollen Händewaschen/-desinfektion erfolgen. Händewaschen/-desinfektion ansonsten mindestens alle 30 min, soweit dies noch nicht erfolgt ist.
13. .In den Toiletten werden Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt. Die Räume werden in kurzen Intervallen gereinigt.
14. Die Beschäftigten werden in den vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen. Gäste werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert.